Die Regeln
Bei Abschluss eines Kaufvertrages hat der Käufer innerhalb von 10 Werktagen 10% des Kaufpreises einem Rechtsanwalt seiner Wahl in Kenia zu hinterlegen. Der Rest von 90 % ist innerhalb von 60 Tagen zu entrichten. Dem Kunden wird empfohlen vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrages beim zuständigen Land Office ( Grundbuchamt ) die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers zu überprüfen. Tritt der Käufer oder Verkäufer von einem unterzeichneten Vertrag zurück hat die Partei die den Vertrag nicht einhält an PLCltd.* 20 % Prozent des durch den Vertrag angesetzten Wertes des Objektes innerhalb von 5 Werktagen zu zahlen. ) Die Zahlung einer Vermittlungsprovision ( Kauf oder Verkauf ) ist fällig bei Unterzeichnung des Kaufvertrages bei einem Rechtsanwalt auf ein von der -PLCltd.*- angegebenes Konto innerhalb von 5 Werktagen ** anzuweisen.( Nachweis hat durch Bankkopie des Überweisungsträgers zu erfolgen). Die Vermittlungsprovison beträgt in der Regel 10 % vom Kaufpreis des Objektes. In jedem einzelnen Vermittlungsalleinauftrag wird die Höhe der Provision zwischen den Parteien vereinbart und ist vom Käufer zu zahlen. ** Die in einem Vertrag vereinbarte Vermittlungsgebühr ist im Falle eines Mietobjektes vom Vermieter bei Einzug des Mieters der -PLCLtd.*- anzuweisen bzw. in bar zu entrichten.
Die Vermarktung einer Immobilie oder eines Grundstückes durch -PLCltd bedarf eines Vermittlungsalleinauftrages (ausschliesslich in schriftlicher Form) . In diesem Vertrag sind alle Punkte abgehandelt die -PLCltd.*-, der Käufer, Mieter und der Verkäufer einzuhalten haben. Mündliche Nebenabsprachen haben keinerlei Gültigkeit.
Nach Unterzeichnung des Vermittlungsalleinauftrages beginnt die - PLCLtd. mit sofortiger Wirkung ihre Tätigkeiten. Ein Vertrag zwischen Verkäufer und - PLCLtd. wird auf einen Zeitraum exclusiv für 6 Monate abgeschlossen. Sollte es bis dahin nicht zu einer Veräußerung der Immobilie oder des Grundstückes gekommen sein, hat der Verkäufer und /oder - PLCLtd. das Recht den Vertrag erlöschen zu lassen oder diesen um jeweils weitere 3 Monate zu verlängern. In jedem Falle gilt , "Ist ein Verkauf durch die -PLCLtd.*- getätigt und komplett abgehandelt mit allen Rechten und Pflichten , erlischt mit sofortiger Wirkung der Vermittlungsauftrag."
Alle erforderlichen behördlichen oder notarielle Aufgaben werden durch einen hier in Kenia ortsansässigen Rechtsanwalt/Notar auf Kosten des Käufers erledigt. Alle gemachten Angaben , die die Immobilie oder das Grundstück bei Verkauf und Vermietung betreffen , werden von der - PLCLtd.*- vom Eigentümer in schriftlicher Form übernommen Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt die -PLCLtd.*- keinerlei Haftung . Eventuelle Regressansprüche können nur an den Veräußerer / Vermieter direkt gestellt werden. Sollte der angehende Käufer ein oder mehrere Objekte hier in Kenia besichtigen wollen ist -PLCLtd.*- bereit ,eine kostengünstig Unterkunft zu beschaffen . Ebenfalls ist die -PLCLtd.*- in der Lage preiswerte Flüge zu ermitteln . Für weitere Kosten oder Auslagen ist alleine der eventuelle Käufer oder Erwerber zuständig. Transfergebühren ( wie z.B. MBA Flughafen - Zielort ) hat der Mieter eines Objektes selber zu zahlen.Das gilt ebenfalls für die angebotenen Freizeitangebote.
Bei Kauf eines Objektes ( echte Kaufabsichten ) zahlt dies- (nur die Transfergebühren Flughafen-Zielort ) der Verkäufer. Kommt es zu keinem Kaufabschluß hat der NICHTKÄUFER diesen Betrag zu-/nachentrichten
Bei der Vermittlung von Freizeitangeboten jeglicher Art gilt ebenfalls ,es wird keinerlei Haftung von Schäden oder durch höhere Gewalt von Seiten der - PLCLtd.*- übernommen . Alle Angaben werden von der -PLCLtd.*- vom die Anbieter kommen , vorher in der Regel geprüft und an unsere Kunden weitergegeben. Eventl. Regressansprüche können nur beim Anbieter selbst gestellt werden . Die -PLCLtd.*- ist berechtigt im Namen und im Auftrag des anbietenden Unternehmens die erforderlichen Beträge entgegenzunehmen. Die gewünschten Zusatzleistungen werden erst mit Eingang des zu zahlenden Betrages in Anspruch genommen werden können. Im Falle eines Schadens oder Diebstahles den der Mieter an geliehenen /gemieteten Objekten verursacht ist alleine der Mieter in voller Höhe in die Haftung zu nehmen. Auch hier ausschliesslich gilt Kenianisches Recht. Wir arbeiten auf reiner Erfolgsbasis. Der Gerichtsstand ist Nairobi - Kenia. | |
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