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Anmerkungen
Anmerkungen zum Eigentumserwerb in Kenia


Weder können wir ihnen rechtliche Auskünfte erteilen und bei der Suche nach dem Rechtsanwalt / Notar nur beratend tätig werden.

Beim Erwerb von Eigentum in Kenia bitten wir folgendes zu beachten :

Einen Rechtsanwalt und /oder Notar sollten sie immer zu Rate ziehen der sollte und muss immer auf dem Laufenden sein was die Gesetzgebung in Kenia vorgibt.

Die Kosten für einen Notar und/oder Rechtsanwalt richten sich nach dem Wert des zu erwerbenden Eigentums und /der die Groesse des Grundstückes.

Desweiteren benoetigen sie einen vereidigten und lizensierten Landvermesser.

Er ist berechtigt das Grundstück zu vermessen.

Auch hier sind wir ihnen gerne bei der Suche behilflich.

Der sogeannte -Title deed - ( im deutschen Sprachgebrauch hinlänglich als Grundbuch bekannt ) muss ihnen im Original vorgelegt werden.

So koennen sie sicher sein das diese Person der rechtmässige Eigentümer ist.

Folgende Kriterien beinhaltet dieses Originaldokument :

1. Die Groesse des Grundstückes , angegeben in " hektar " .

2. Grundstuecksart ( " agriculture " oder " commercial " )

3. Name des Eigentümers

4. Kartenregister Nummer

5. Title deed Nummer und Lage.

6. Sollten mehrere Personen als Eigentuemer eingetragen sein ,gilt der Grundsatz , jeder dieser Personen muss diesem Kauf zustimmen.

7. Es gibt , wie unter 2- bereits genannt , zwei Grundstücksarten :

a) " Commercial " - das heisst Auslaender duerfen das Land erwerben und auch bebauen.

b) " Agriculture " ( Farmland ).


Dieses Land darf nur von Kenianern erworben werden .



8. Zum Kauf des unter 7 b genannten gibt es jedoch die Möglichkeit eine Firma in Verbindung mit einem Kenianer/in zu gründen , zu betreiben und dieses Land zu erwerben.

Das ist keine Einzelperson die dann in den "Title deed " eingetragen wird sondern die neu gegründete Firma als Eigentuemer erscheint.

Sollten sie mit einem Kenianer/Kenianerin verheiratet sein ist der Landerwerb kein Problem.

Jedoch werden beide Ehepartner in den =Title deed = eingetragen.

Ausserdem haben sie die Moeglichkeit ( dieses Procedere dauert relativ lange ) das unter 7b genannte Land in als unter 7a aufgefuehrte Land umzuwandeln.

In jedem Falle sollten sie auch hier einen Rechtsanwalt und/oder Notar zu Rate ziehen.

9. Unterschieden wird beim Landkauf zwischen zwei Varianten.

9 a. Leasehold ( vergleichbar der Erbpacht in der BRD ) und

9 b) Freehold .

Unter 9 a zahlen sie einen jährlichen Betrag an die Regierung . Richtet sich nach der Grösse des Grundstückes sowie der darauf errichteten Gebäude.

Der unter 9a gefuehrte =Leasehold Title deed = hat einen Laufzeit von , in der Regel , 99 Jahren.

Es ist vorgesehen das man diesen Vertrag , nach Ablauf der 99 Jahre , verlaengern kann.

Darauf zu achten ist , wann der Title deed zum ersten Mal ausgestellt wurde. ( Ab diesem Zeitpunkt laufen die 99 Jahre
)




 
 
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